An welchen Kosten beteiligt sich die Pflegeversicherung?
Pflege und Unterstützung zu Hause umfassen z. B. Hilfe bei der Körperpflege, Medikamentengabe, Verbandwechsel, Beratung sowie hauswirtschaftliche Versorgung und Unterstützung im Alltag.
Tages- und Nachtpflege bieten Betreuung, wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht oder ergänzt werden muss.
Verhinderungspflege greift, wenn die Pflegeperson ausfällt; die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflege bis zu sechs Wochen im Jahr.
Kurzzeitpflege wird benötigt, wenn vorübergehend vollstationäre Pflege erforderlich ist, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt.
Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege, lindern Beschwerden und fördern die Selbstständigkeit.
Wohnraumanpassungen unterstützen eine selbstständige Lebensführung, z. B. durch einen Treppenlift oder eine größere Dusche.
Pflegende Angehörige können ihre Arbeitszeit reduzieren oder sich freistellen lassen und sind sozial abgesichert.
Pflegekurse vermitteln notwendige Kenntnisse für die Pflege.
Ambulante Wohngemeinschaften ermöglichen selbstständiges Wohnen mit Unterstützung, während stationäre Pflege notwendig wird, wenn häusliche Versorgung nicht mehr möglich ist.
Die Leistungen richten sich nach dem Pflegegrad; eine Beratung wird empfohlen.

